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    17.06.2000: 
    Giengen:  Die Berufungskommission des Deutschen Sportakrobatik-Bundes hat bereits am
    17. Juni 2000 in Giengen/Württemberg ein endgültiges Urteil aufgrund des Einspruchs von
    Sabine Schäfer gefällt. Dem Urteil zu Grunde lagen die DSB-Richtlinien zu Doping und die
    Rechtsordnung des Deutschen Sportakrobatik-Bundes. Sabine Schäfer erhielt eine
    Wettkampfsperre von neun Monaten, die am 19. August 2000 endet, eine Geldstrafe von 750,--
    DM und der 1999 erlangte Deutsche Meistertitel wird ihr aberkannt. (w.h.) 
    17-05-2000
    (sport.de)              Sabine Schäfer wehrt sich gegen Sperre  
     
    Riesa/Pfungstadt - Sportakrobatin Sabine Schäfer vom SC Riesa wehrt sich
    gegen ihre einjährige Wettkampf-Sperre. Die 24- Jährige, die wegen einer positiven
    Doping-Probe bis 16. Oktober nicht starten darf, hat über SC-Geschäftsführer Bernhard
    Hoffbauer Einspruch gegen das Urteil des Schiedsgerichts des Deutschen
    Sportakrobatik-Bundes (DSAB) eingelegt. Die Athletin hatte ein vom Hausarzt verschriebenes
    Medikament genommen, dass auf der Doping-Liste steht. Daraufhin wurde der 
    Riesaer Dreiergruppe mit Sabine und Susanne Schäfer sowie Susann Eichler der deutsche
    Meister-Titel aberkannt. Ihnen wurde jedoch kein bewußtes Doping unterstellt, sondern es
    sei nur eine Mitschuld erwiesen.  
    Daher wehren sich die Riesaer vor allem gegen das Strafmaß. 1998 wurde der Sportakrobat
    Jaumann aus Baden-Würtemberg nur für ein halbes Jahr gesperrt, nachdem er sich nicht
    testen ließ. Die Riesaer Damen-Gruppe mit Sabine Schäfer müsste nun wahrscheinlich auf
    die Weltmeisterschaften vom 7. bis 13. November in Polen verzichten. Ihre Sperre läuft
    zwar knapp einen Monat vorher aus, aber sie könnten sich bei den deutschen
    Meisterschaften (29. September bis 1. Oktober) nicht für die WM qualifizieren.  
    (06-06-2000) Anmerkungen zur obigen
    Meldung durch den Sportakrobatk- Presseverantwortlichen Werner Hassepass: 
    Die DSB-Richtlinie zum Doping verlangt in einer Dopingstrafe einen Wegfall eines
    internationalen Höhepunktes (z.B. EM od. WM  ). Dies war in Sachen Jaumann mit dem
    Sperren für die EM der Fall. Bei Sabine Schäfer liegt die Sache anders. Erstens war sie
    wirklich positiv, zweitens mußte sie ihr Knie operieren lassen und nach diesem Halbjahr
    fängt sie erst wieder mit dem Training an. Kein internationaler und nationaler Höhepunkt
    waren davon betroffen, lediglich eine Wettkampfpause  verordnet, so der Wunsch von
    Riesa. Die einjährige Suspendierung bringt aber den verlangten Ausfall eines
    internationalen Höhepunktes. Dieser Sachverhalt wird wohlweislich verschwiegen. Das
    genommene Medikament  ist ein Mittel zur Gewichtsreduzierung. Jeder weiss, das Sabine
      immer Gewichtsprobleme hatte, dies bei geforderten akrobatischen Sprüngen sehr
    hinderlich und eine grosse Belastung für ihre Knie ist. Übrigens hat der Fachwart von
    Sachsen und damalige Vizepräsident des DSAB Dr. Johannes Eismann bei der Abstimmung zu
    dieser Suspendierung klar dafür gestimmt. Dr.Hofbauer, Geschäftsführer vom SC Riesa,
    wollte in einem Gespräch mit Teilen des Präsidiums und der Schiedskommission ein
    laufendes Rechtsverfahren unterwandern. Zurecht hat der Gechäftführer des DSAB Dieter
    Mertes diese Handlungsweise zurückgewiesen. Die Beschwerde von Dr. Hofbauer über die
    Veröffentlichung des Schiedsspruchs beim Geschäftsführer des DSAB zeugt weder von einer
    Achtung der Pressefreiheit noch der Informationspflicht gegenüber Dopingfällen. Der DSAB
    ist davon überzeugt, dass sich die Berufungskommission des DSAB äusserst sachlich mit
    dem Thema des Einspruchs von Sabine Schäfer befassen und ebenso sauber recherchieren
    wird, wie dies die Schiedskommission unvoreingenommen bereits getan hat. (Werner
    Hassepass).  (- back to EuroNews) 
    26-04-2000
                         
    Urteil im Sportakrobatik-Dopingfall 
    Das Schiedsgericht des Deutschen Sportakrobatik Bundes hat den Widerspruch der
    Athletin Sabine Schäfer gegen einen DSAB-Präsidiumsbeschluss vom
    November 1999 gegen eine 12monatige Wettkampfsperre (beginnend am 16.10.99) wegen Doping
    (A-Probe positiv) verworfen. Somit wird ebenso die Aberkennung des Meistertitels der
    Gruppe rechtskräftig. Das Schiedsgericht kam nach Prüfung aller Unterlagen zu der
    Überzeugung, dass die langjährig erfolgreiche Sportlerin des Nationalkaders
    "Unwissenheit in Sachen Doping" nicht geltend machen kann und hält den Grad des
    Verschuldens für nicht unerheblich. 
    23-12-1999
                        
    Dopingfall in der Sportakrobatik 
    Es betrifft Sabine Schäfer vom SC Riesa, Unterpartnerin der
    Damengruppe, die Deutsche Meister geworden waren. Zu den Deutschen Meisterschaften wurden
    sie wie alle Deutschen Meister in Sachen Doping kontrolliert. Das Ergebnis kam erst sehr
    spät, etwa Mitte November. Es wurde festgestellt, daß sie ein unerlaubtes Mittel zu sich
    genommen hatte. Nach ihrer Auskunft sollte dieses Helfen, eine Harnwegserkrankung zu
    heilen. Ältere Dopinglisten hätten ihr keine klare Übersicht verschafft und dies hätte
    der Arzt auch nicht gewußt. Zu einer Tagung des Präsidiums des DSAB am 19.11.99 wurde
    sie zunächst einstimmig von der Wettkampftätigkeit für ein Jahr suspendiert. 
    Dagegen legte sie Widerspruch ein. Am 07.01.00 wird das Präsidium erneut zusammenkommen,
    Sabine Schäfer anhören und es wird voraussichtlich entgültig entschieden.
                                
    (W.Hassepass) 
     
      
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