Die CAS (Court of Arbitration of Sport) modifiziert seine Entscheidung vom 31. Juli 2011 wie folgt:
* Gymnova anerkennt gemäß Regeln im Anhang 5, Kapitel 7 der Gerätebestimmungen für FIG-Wettkämpfe die mindere Qualität, insbesonder der Trampolingeräte mit fehlerhaften Federn und Tüchern zur
Trampolin-WM 2010, Metz und entrichtet deswegen eine Geldbuße in Höhe von 2.000,- EURO.
* Eine diesbezügliche Pressemitteilung wird sowohl auf der offiziellen FIG-Website, über entsprechende Informationskanäle, wie auch im FUG-Magazin veröffentlicht.
* Die Verfahrenskosten werden zu gleichen Teilen von FIG und Gymnova übernommen und per entsprechendes CAS-Schreiben übermittelt.
* Weitere etwaige Kosten der beiden Parteien gehen zu deren eigenen Lasten.
* Einreichungen weiterer Argumentationen in dieser Sache durch eine der Partein werden abgewiesen.
Mit der Aufhebung der 2-Jahressperre durch das FIG-Berufungsgericht (FIG Appeal Tribunal) gegen das Trampolin mit der Zertifikations-Nr. 5270 kann das entsprechende Gerät ab sofort wieder bei FIG-Veranstaltungen eingesetzt werden.
Gymnova erhält ein entsprechendes FIG-Diplom und ist damit "Offizieller Lieferant" für alle internationalen FIG-Disziplinen.
Vollständig zertifiziert arbeitet "Gymnova" damit als "Offizieller Partner der FIG".
Die FIG erklärt, dass dieser Gymnova-Status als solcher nie in Frage gestellt war!
+++ FIG-Pressemitteilung vom 1. Feb. 2012