Durch den Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ist heute der Antrag des Rechtsanwaltes der beschuldigten Chemnitzer Trainerin Gabriele FREHSE vom 15. Februar 2021 auf Einsicht in den Untersuchungsbericht zum "Problemfall Chemnitz" positiv beschieden worden: Unter Einhaltung schutzwürdiger Belange der befragten Turnerinnen durch entsprechende Anonymisierung
- besteht der Anspruch Gabriele FREHSE's auf Kenntnisnahme des Gutachtens zu Recht,
- wenn dabei in angemessenem Umfang durch eine Anonymisierung der Aussagen eine konkrete Zuordnung zu bestimmten Athletinnen ausgeschlossen wird.
→ Der Deutsche Turner-Bund (DTB), der seit Mitte Februar aus "datenrechtlichen Gründen" zunächst die Einsicht in die über 800 Seiten verweigert hatte, wird nun vom Datenschutzbeauftragten Hessens dazu angehalten, unverzüglich tätig zu werden und den Bericht unter Berücksichtigung o. g. Bedingungen freizugeben.
(c) gymmedia / -ehe-
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* 04. März 2021:
► Trainerin bekommt nach Beschwerde Recht (Sächs. Zeitung)
► DTB muss Frehse Einsicht gewähren (FREIE PRESSE)