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Fast eineinhalb Jahre nach den Irritationen beim Olympischen Bodenfinale der Kunstturnerinnen von Paris betreffs etwaiger Zeitüberschreitungen der Rumänin Ana Barbosu hatte es auf Grund eines eingereichten Protests der US-Amerikanerin Jordan Chiles nun erst im Januar 2026 dazu ein Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts gegeben. Anfang Februar gab nun auch der Weltturnverband "WORLD GYMNASTICS" ► diese folgende Erklärung ab.